Allgemein sollten Katzen zum Schutz vor Krankheiten unbedingt geimpft werden. In der Literatur sind folgende Impfungen empfohlen:
| Impfung | Impfzeitpunkt |
| FIP | 16. und 20. Lebenswoche |
| Katzenseuche/ Katzenschnupfen | 8., 12. und 16. Lebenswoche |
| Leukose | 8. und 12. Lebenswoche |
| Tollwut | 12. und 16.Lebenswoche |
Die Meinungen darüber, ob Wohnungskatzen genauso wie Freigänger geimpft werden sollten gehen dabei auseinander.
Die Impfung gegen Tollwut kann für Wohnungskatzen entfallen. Ausnahme hierbei ist, wenn die Katze über die Ferien in eine Einrichtung (z.B. Katzenpension) kommt, da diese meist darauf bestehen. Im Jahre 2008 wurde Deutschland als tollwutfrei anerkannt. Die Gefahr der Übertragung von Tollwut besteht momentan nur noch durch Fledermäuse
Gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sollten unbedingt auch Wohnungskatzen geimpft werden, da man die Erreger auch an der Kleidung mit in die Katzenwohnung schleppen kann. Außerdem hält die Impfung gegen Katzenseuche nach der Grundimmunisierung ein Leben lang. Bei der Schnupfenimpfung handelt es sich um keine normale Impfung, die ein Schutz gegen die Infektion bietet. Stattdessen werden bei dieser Impfung lediglich die Krankheitssymptome gelindert. Die Schutzdauer liegt nach neuesten Studien bei 7,5 Jahren und in Wohnungshaltung kann auch schon die Grundimmunisierung ausreichen.
Leukose oder auch Felines Leukämievirus wird durch andere Katzen übertragen. Sollte Ihre Katze also keinen Kontakt zu anderen Katzen haben und auch keine neuen Katzen zu hinzukommen, wird diese Impfung nicht benötigt.
Einige Wissenschaftler lehnen die Impfung gegen FIP ab. Das Virus entsteht dadurch, dass es in infizierten Tieren mutiert. Es ist möglich, dass eine Katze infiziert ist, das Virus aber nie ausbricht. So gibt es die Meinung, dass durch die Impfung gegen FIP die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass die Katze später daran erkrankt.
So wie beim Menschen, gibt es auch für Katzen einen Impfpass, aus dem Sie entnehmen können, wann Sie das nächste Mal zur Auffrischung zum Tierarzt müssen. Auch wenn Sie Ihre Katze während der Urlaubszeit in eine Katzenpension bringen, müssen Sie einen aktuellen Impfpass nachweisen können.